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Schwarzer Tee ist nur ohne Milch gesund
Der berühmte Fünf-Uhr-Tee ist weniger gesund als bisher gedacht: Berliner Kardiologen haben entdeckt, dass der von Briten heiß geliebte Tee seine positive Wirkung auf Herz und Kreislauf verliert, wenn er einen Schuss Milch abbekommt.

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Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert. Stattdessen haben sie Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Arbeitgeber (Bund, Land, Kommune). Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem und soll die Eigenvorsorge des Beamten ergänzen.

Die Beitragssätze der Beamten-Beihilfe sind prozentual personenbezogen. Im Regelfall gilt:
  • 50% für den Beihilfe-Berechtigten selbst (70%, wenn er mindestens zwei Kinder hat)
  • 70% für Versorgungsempfänger (Pensionäre, Dienstunfähige)
  • 70% für Ehepartner
  • 80% für jedes Kind
Der von der Beihilfe nicht gedeckte Teil der Krankheitskosten ist privat abzusichern.

Wer als Beamter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Dann sind Ehepartner und Kinder zwar beitragsfrei mitversichert, dafür müssen Sie aber die Beitragssumme in voller Höhe selbst aufbringen und erhalten nicht, wie Arbeitnehmer, Zuschüsse vom Arbeitgeber. In der Regel sind Sie dann zu teuer versichert, weil die gesetzliche Krankenkasse den Beihilfe-Anspruch nicht berücksichtigt.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Beihilfe in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen und nur den nicht abgedeckten Teil mit einer privaten Versicherung zu ergänzen.

Die private Absicherung hat für Beamte den Vorteil, dass die Beiträge niedrig ausfallen, da der bestehende Beihilfe-Anspruch berücksichtigt wird und die Beamten-Beihilfe den größten Teil der Krankheitskosten übernimmt. Für Männer liegt der Beitrag bei rund 100 € im Monat, Frauen zahlen ca. 150 €.

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